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Urteil Haustürgeschäft
Schlagworte
Haustürgeschäft; Hausbesuch des Vermieters anläßlich Mietvertragsabschlusses; Widerruf des Mietvertrages
Leitsatz
Bei Bestehen eines Mietverhältnisses über Wohnraum fällt ein Vertrag, der anläßlich eines Hausbesuchs des Vermieters beim Mieter geschlossen wird und der die Vereinbarung einer Mieterhöhung und Staffelmietzahlung zum Gegenstand hat, in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften.
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