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Urteil Hausgeldansprüche im Urkundenprozess, Indizwirkung des Versammlungsprotokolls für Beschlussfassung
Schlagworte
Hausgeldansprüche im Urkundenprozess, Indizwirkung des Versammlungsprotokolls für Beschlussfassung
Leitsätze
1. Hausgeldansprüche können im Urkundenprozess geltend gemacht werden.
2. Dem Versammlungsprotokoll kommt eine Indizwirkung dafür zu, dass die Beschlüsse wie protokolliert gefasst worden sind.
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