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Urteil Hauptsachenerledigung bei einer unbegründeten Klage
Schlagworte
Hauptsachenerledigung bei einer unbegründeten Klage
Leitsatz
Die Hauptsachenerledigung setzt nicht voraus, dass die Klage bereits im Zeitpunkt ihrer Erhebung zulässig und begründet war. Vielmehr kann sich auch grundsätzlich eine zunächst unzulässige oder unbegründete Klage „erledigen“, wenn sie nur später, nämlich im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses, zulässig und begründet war.
(Leitsatz der Redaktion)
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