Urteil Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden
Schlagworte
Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden; Produktfehler bei Stromversorgung; Stromschäden; Gefährdungshaftung; Stromschwankungen
Leitsatz
a) Führt eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor.
b) Nimmt der Betreiber des Stromnetzes Transformationen auf eine andere Spannungsebene - hier in die sogenannte Niederspannung für die Netzanschlüsse von Letztverbrauchern - vor, ist er Hersteller des Produkts Elektrizität.
c) In diesem Fall ist das Produkt Elektrizität erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht.
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