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Urteil Haftung des Vermieters wegen verbotener Eigenmacht
Schlagworte
Haftung des Vermieters wegen verbotener Eigenmacht
Leitsatz
Nimmt der Vermieter die Mieträume während der Abwesenheit des Mieters unerlaubt in Besitz, haftet er für den Verlust und die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen.
(Leitsatz der Redaktion)
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