Urteil „Gute Nahversorgung“ nicht wohnwerterhöhend, Schadensersatz für unberechtigtes Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
„Gute Nahversorgung“ nicht wohnwerterhöhend, Schadensersatz für unberechtigtes Mieterhöhungsverlangen
Leitsätze
1. Die Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel kennt kein Merkmal „gute Anbindung an den ÖPNV“ oder „gute Nahversorgung“; eine nach dem Straßenverzeichnis vorliegende wohnwertmindernde Lärmbelastung wird dadurch nicht ausgeglichen.
2. Unterlässt der Vermieter zumutbare Nachforschungen zu streitigen Ausstattungsmerkmalen, haftet er für ein gleichwohl gestelltes Mieterhöhungsverlangen auf Schadensersatz (hier: vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten).
(Leitsätze der Redaktion)
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