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Urteil Gutachten auch bei qualifiziertem Mietspiegel möglich
Schlagworte
Gutachten auch bei qualifiziertem Mietspiegel möglich
Leitsatz
Auch bei Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels kann das Gericht ein Sachverständigengutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete einholen; dieses ist dann dem Mietspiegel vorzuziehen.
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