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Urteil Grundstückskaufvertrag mit Wohnrechtsbestellung


Schlagworte

Grundstückskaufvertrag mit Wohnrechtsbestellung

Leitsatz

Haben die Parteien eines Grundstückskaufvertrages für eine darin vereinbarte Wohnrechtsbestellung als Entgelt die "Zahlung von Miete" vereinbart und deren Höhe bewußt offengelassen, so ist der Vertrag nicht unter dem Gesichtspunkt fehlender Bestimmtheit einer Leistung unwirksam, sondern nach mietvertraglichen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urteil v. 2. Oktober 1991, XII ZR 88/90, NJW-RR 92, 517) zu ergänzen.

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