« zurück zur Suche

Urteil Grenzen der Aufklärungspflicht über früher angezeigte Mängel bei Neuvermietung, Vereitelung der Mangelbehebung, Minderungsquote bei Fahrstuhlausfall


Schlagworte

Grenzen der Aufklärungspflicht über früher angezeigte Mängel bei Neuvermietung, Vereitelung der Mangelbehebung, Minderungsquote bei Fahrstuhlausfall

Leitsätze

1. Es gibt keine allgemeine Aufklärungspflicht des Vermieters, dem Mieter bei Mietvertragsschluss etwaige vom Vormieter in der Vergangenheit angezeigte Mängel ungefragt zu offenbaren (hier: vor Jahren aufgetretene Aufzugsgeräusche).

2. Sagt der Mieter einen geplanten Besichtigungstermin einfach ab und vereitelt so eine Beseitigung etwaiger Mängel, scheidet eine Mietminderung schon dem Grunde nach aus.

3. Die Nichtbenutzbarkeit eines Aufzugs berechtigt den Mieter einer im 3. OG gelegenen Wohnung allenfalls zu einer Mietminderung in Höhe von 3 %, und zwar nur für die konkreten Tage des Aufzugausfalls.

(Nichtamtliche Leitsätze)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.