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Urteil Globalanmeldung
Schlagworte
Globalanmeldung; JCC; Anmeldefrist; Erstgeschädigter; Zweitgeschädigter; Ausschlußfrist; Präzisierung der Globalanmeldung
Leitsätze
1. Keine gültige Globalanmeldung durch JCC bei Mangel an Präzisierung nach Art, Umfang und Ort der Belegenheit hinsichtlich des Restitutionsobjekts.
2. Die rechtzeitige Anmeldung des Zweitgeschädigten wahrt nicht die Anmeldefrist für den Erstgeschädigten.
3. Die Ausschlußfrist zur Anmeldung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
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