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Urteil Gewerbliche Weitervermietung, Umgehung von Mieterschutzvorschriften
Schlagworte
Gewerbliche Weitervermietung, Umgehung von Mieterschutzvorschriften
Leitsatz
Vermietet der Eigentümer mehrere Wohnungen an eine Hauptmieterin mit der Berechtigung zur Weitervermietung, kann eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der Mieterschutzvorschriften vorliegen, sodass nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses vom Untermieter keine Räumung verlangt werden kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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