Urteil Gewerberaum
Schlagworte
Gewerberaum; Untervermietung; Untermietzuschlag; Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vermieterkündigung; Verjährung; Aufrechnung mit rechtshängiger Forderung
Leitsätze
1. Bei vorbehaltloser Gestattung der Untervermietung von Gewerberaum kann der Vermieter keinen Untermietzuschlag verlangen.
2. Der Vermieter kann die vertragliche Untervermietungserlaubnis nicht einseitig widerrufen.
3. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen ungerechtfertigter Kündigung des Vermieters verjährt nicht nach § 558 BGB in sechs Monaten.
4. Die Rechtshängigkeit einer Forderung schließt nicht aus, sie im Wege der Aufrechnung oder der Widerklage in einem Rechtsstreit geltend zu machen. (Leitsätze der Redaktion)
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