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Urteil Gewährung von Kapitalentschädigung wegen verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden eines Stasizuträgers


Schlagworte

Gewährung von Kapitalentschädigung wegen verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden eines Stasizuträgers

Leitsatz

Da in einer Jahrzehnte bestehenden Diktatur geringfügige Verstrickungen in das politische System keine Seltenheit sind, führt nicht jede unbedeutende Verstrickung in das politische System und beispielsweise auch nicht allein schon die Erfassung und Tätigkeit als „IM“ oder „IKM“ als solche zum Ausschluss der Leistung. Der Ausschluss von Ausgleichsleistungen setzt vielmehr voraus, dass das zugrundeliegende Verhalten einen Bezug zum System der DDR aufweist und geeignet war, das SED-Unrechtsregime aufrechtzuerhalten, und erhebliche gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßende Handlungen gegeben sind

(Leitsatz der Redaktion)

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