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Urteil Gesetzliche Unterstellung der Rehabilitierungsvoraussetzungen


Schlagworte

Gesetzliche Unterstellung der Rehabilitierungsvoraussetzungen

Leitsatz

Nach der ab 9. Dezember 2010 geltenden Fassung des StrRehaG wird in den Fällen, in denen die Anordnung einer Heimerziehung der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat, der freiheitsentziehende Charakter einer solchen Heimerziehung gesetzlich unterstellt. Die Gerichte haben nicht mehr zu prüfen, ob sich die Unterbringung im konkreten Fall unter haftähnlichen Bedingungen vollzogen hat.

(Leitsatz der Redaktion)

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