Urteil Geschäftsmodell von Rechtsdienstleistern wie Conny & Co. ein Verstoß gegen die Verbraucherrechterichtlinie?
Schlagworte
Geschäftsmodell von Rechtsdienstleistern wie Conny & Co. ein Verstoß gegen die Verbraucherrechterichtlinie?
Leitsatz
Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung des Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU (hier: Anforderungen an Beschriftung eines Internet-Bestellbuttons in Fällen, in denen der Verbraucher aufgrund eines auf elektronischem Wege angebahnten Vertragsschlusses nicht unbedingt, sondern nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen - etwa ausschließlich im späteren Erfolgsfall einer beauftragten Rechtsverfolgung oder im Fall der späteren Versendung einer Mahnung an einen Dritten - zur Zahlung verpflichtet ist).
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