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Urteil Geringer Insektenbefall kein Mietmangel
Schlagworte
Geringer Insektenbefall kein Mietmangel
Leitsatz
Werden in einem Zimmer pro Tag etwa ein bis zwei lebende Heimchen entdeckt, stellt ein derartig geringer Heimchenbefall noch keinen Mangel dar.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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