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Urteil Gerichtszuständigkeit
Schlagworte
Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit; Gerichtsstand der staatlichen Verwaltung
Leitsatz
Für Streitigkeiten zwischen dem Eigentümer und dem staatlichen Verwalter bzw. dessen Rechtsnachfolger ist das Gericht des Ortes zuständig, wo die Verwaltung geführt wird oder wurde.
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