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Urteil Gerichtsstandsregelung
Schlagworte
Gerichtsstandsregelung; Abwicklungsvereinbarung; Nutzungsverhältnis
Leitsatz
Der Gerichtsstandsregelung nach § 55 SchuldRAnpG unterfallen auch Klagen wegen Forderungen aus Abwicklungsvereinbarungen über Nutzungsverhältnisse im Sinne von § 1 Abs. 2 SchuldRAnpG.
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