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Urteil Gerichtsbestimmung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten
Schlagworte
Gerichtsbestimmung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten
Leitsatz
In Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. August 1992 ist wegen des Ausschlusses der Berufung das Bundesverwaltungsgericht als das im Rechtszug nächsthöhere Gericht gemäß § 53 Abs. 1 und 3 VwGO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (im Anschluß an Urteil vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 ER 400.79 - BVerwGE 58, 225 [226 f.]).
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