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Urteil Geräusche in der Wohnung und Mietminderung
Schlagworte
Geräusche in der Wohnung und Mietminderung; Heizungsbrummen; Fahrzeuglärm; Schienenlärm; Fluglärm; Betriebsgeräusche technischer Hausinstallationen
Leitsatz
Nicht jedes noch so geringe Geräusch in einer Mietwohnung rechtfertigt die Wertung als Mietmangel. Dies gilt nicht nur für typische Umweltgeräusche wie Vogelgezwitscher oder Straßen- und Schienenlärm, sondern auch für durch haustechnische Anlagen verursachte Geräusche wie Strömungsgeräusche in Heizkörpern und Schallgeräusche von Heizungsanlagen.
(Leitsatz der Redaktion)
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