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Urteil Gebührenstreitwert für Herausgabeklage
Schlagworte
Gebührenstreitwert für Herausgabeklage
Leitsatz
Der (Gebühren-) Streitwert für die Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks ist auf den Wert der Nutzung eines Jahres festzusetzen, auch wenn die Klage nur auf Eigentum gestützt wird, die Gegenseite aber ein Miet- oder anderes Nutzungsverhältnis einwendet (Bestätigung von BGHZ 48,177).
(Leitsatz der Redaktion)
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