Urteil Gebäudeeigentum
Schlagworte
Gebäudeeigentum; Neuerrichtung; Altbausubstanz
Leitsätze
1. Die Entstehung gesonderten Gebäudeeigentums nach dem LPGG/82 erforderte eine Neuerrichtung ohne Verwendung von Altbausubstanz von wesentlicher Bedeutung; eine wertmäßige Betrachtung i. S. v. § 12 Sachenrechtsbereinigungsgesetz ist nicht maßgebend (im Anschluß an BVerwG VIZ 2000, 35; VIZ 1998, 570).
2. Nach Art. 233 § 2 b S. 1 EGBGB i. d. F. des Grundstücksrechtsänderungsgesetzes vom 2. November 2000 ist auch bei ehemals volkseigenen Grundstücken die Neuerrichtung seitens der LPG für die Entstehung des Gebäudeeigentums maßgebend (anders BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 26.98 -, RdL 1999, 318, zu Art. 233 § 2 b S. 1 EGBGB a. F.).
3. Der vermögensrechtliche Rückübertragungsbescheid läßt das bestehende Gebäudeeigentum grundsätzlich unberührt.
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