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Urteil Fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens, Störung der Nachbarn durch laute Musik und Geräusche, Lärm, Lärmprotokoll, psychisch gestörter Mieter, Verhaltenskündigung
Leitsatz
Auch teilweise nur im „Minimalbereich" liegende häufige und intensive Störungen der Nachtruhe durch laute Musik und Geräusche können die fristlose Kündigung eines psychisch gestörten Mieters rechtfertigen.
(Leitsatz der Redaktion)
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