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Urteil Fristlose Kündigung wegen Onanierens auf dem Balkon, Hausfriedensbruch
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Onanierens auf dem Balkon, Hausfriedensbruch
Leitsatz
Trotz Abmahnung fortgesetztes Onanieren auf dem von anderen Mietern einsehbaren Balkon rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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