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Urteil Formwirksame Berufung durch Computerfax mit eingescannter Unterschrift
Schlagworte
Formwirksame Berufung durch Computerfax mit eingescannter Unterschrift
Leitsatz
In Prozessen mit Vertretungszwang können bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden.
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