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Urteil Formal unwirksame Mieterhöhung in winziger Schriftgröße
Schlagworte
Formal unwirksame Mieterhöhung in winziger Schriftgröße
Leitsatz
Wird eine Mieterhöhungsklage in einer Schriftgröße von 4 bis 5 Punkt abgegeben und das Schriftbild auch nicht durch eine besondere Schärfe des Druckbildes ausgeglichen, ist sie formal unwirksam, weil es an einer ausreichenden Lesbarkeit fehlt.
(Leitsatz der Redaktion)
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