« zurück zur Suche

Urteil Feststellungsklage


Schlagworte

Feststellungsklage; Übergang zur Leistungsklage; Berufungsbegründung; Schönheitsreparaturen; Mahnung; Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen

Leitsätze

1. Der Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage ist bei gleichbleibendem Klagegrund als qualitative Erweiterung des Klageantrages im Sinne des § 264 Ziff. 2 ZPO anzusehen.

2. Auch wenn der Feststellungsantrag in der Berufung nicht weiterverfolgt wird, muß sich die Berufungsbegründung mit der Auffassung der Vorinstanz auseinandersetzen, ein Feststellungsinteresse sei nicht gegeben.

3. Zu den Anforderungen einer verzugsbegründenden Mahnung bei der Durchführung von Schönheitsreparaturen (hier: allgemeiner Hinweis, was alles zu Schönheitsreparaturen gehört, nicht ausreichend).

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.