Urteil Fernwärmeversorgungslieferungsverträge, Preisanpassungsklausel, Transparenzanforderungen, Berücksichtigung der Kostenentwicklung beim Erdgasbezug
Schlagworte
Fernwärmeversorgungslieferungsverträge, Preisanpassungsklausel, Transparenzanforderungen, Berücksichtigung der Kostenentwicklung beim Erdgasbezug
Leitsatz
Eine von einem Versorgungsunternehmen in Fernwärmelieferungsverträgen verwendete Preisanpassungsklausel ist mit den Transparenzanforderungen des § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV (Abs. 3 Satz 2 aF) nicht zu vereinbaren und daher unwirksam, wenn für die Berücksichtigung der Kostenentwicklung beim Erdgasbezug des Versorgungsunternehmens auf einen variablen Preisänderungsfaktor abgestellt wird, dessen Berechnungsweise für den Kunden nicht erkennbar ist.
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