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Urteil Fehlende Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters für Erstattungsanspruch gegen Ersteher
Schlagworte
Fehlende Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters für Erstattungsanspruch gegen Ersteher; Aufhebung der Zwangsverwaltung; Lasten; Betriebskosten; Verwaltungskosten
Leitsatz
Nach Aufhebung der Zwangsverwaltung ist der Zwangsverwalter nicht befugt, Ansprüche gegen den Ersteher des Grundstücks wegen der auf die Zeit nach dem Zuschlag entfallenden Lasten einzuklagen.
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