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Urteil Familienangehöriger
Schlagworte
Familienangehöriger; Eigenbedarfskündigung; Abkömmling; Cousin
Leitsatz
Ein Abkömmling einer Schwester der Mutter des Vermieters ist Fa-milienangehöriger i. S. von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, sofern weitere besondere Umstände vorliegen, die eine enge Bindung des Vermieters zu dieser Person ergeben.
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