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Urteil Faires Verfahren
Schlagworte
Faires Verfahren; Berufungsschrift an falsches Gericht
Leitsatz
Das Gebot eines fairen Verfahrens erfordert es nicht, daß das angegangene Berufungsgericht unmittelbar nach Eingang einer Berufungsschrift seine Zuständigkeit prüft, um diesbezügliche Fehler des Rechtsmittelführers ausgleichen zu können.
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