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Urteil Fahrt- und Abwesenheitskosten für auswärtigen Rechtsanwalt
Schlagworte
Fahrt- und Abwesenheitskosten für auswärtigen Rechtsanwalt
Leitsatz
Hat die Vermieterin ein an einem anderen Ort ansässiges Unternehmen mit der Verwaltung der Mietverhältnisse betraut, ist es kostenrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie einen dort ansässigen Rechtsanwalt auch dann beauftragt, wenn der Mietprozess an einem dritten Ort geführt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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