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Urteil Fälligkeit von Schönheitsreparaturen während der Mietzeit
Schlagworte
Fälligkeit von Schönheitsreparaturen während der Mietzeit; Verzug schon vor Vertragsende
Leitsätze
1. Der Anspruch des Vermieters auf Durchführung von laufenden Schönheitsreparaturen kann auch während des Mietverhältnisses fällig werden (gegen LG Berlin, ZK 62, GE 2001, 697).
2. Der Mieter gerät schon vor dem formellen Mietvertragsende durch eine Mahnung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in Verzug.
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