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Urteil Erstvermietung nach umfassender Modernisierung


Schlagworte

Erstvermietung nach umfassender Modernisierung

Leitsatz

Umfassend ist eine Modernisierung dann, wenn sie einen solchen Umfang aufweist, dass eine Gleichstellung mit Neubau gerechtfertigt erscheint; das ist dann der Fall, wenn dafür mindestens ein Drittel des für vergleichbare Neubauwohnungen erforderlichen Kostenaufwandes erreicht und die Wohnung in mehreren Bereichen (insbesondere Sanitär, Heizung, Fenster, Fußboden, Elektroinstallation und energetischer Zustand) verbessert wird.

(Leitsatz der Redaktion)

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