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Urteil Ersetzung eines Teiches durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Schlagworte
Ersetzung eines Teiches durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Leitsatz
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darf einen jahrzehntelang vorhandenen Teich, der weder in der Teilungserklärung noch in der Gemeinschaftsordnung ausdrücklich benannt wurde, beseitigen und durch eine Bepflanzung ersetzen.
(Leitsatz der Redaktion)
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