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Urteil Ersatzzustellung durch Einlegen in Briefkasten
Schlagworte
Ersatzzustellung durch Einlegen in Briefkasten; Begriff der Wohnung
Leitsatz
Eine Wohnung für eine Ersatzzustellung nach §§ 178, 180 ZPO ist anzunehmen, wenn der Zustellungsempfänger dort einen - nicht notwendig den einzigen oder hauptsächlichen - Lebensmittelpunkt hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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