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Urteil Ersatzgrundstücksregelung
Schlagworte
Ersatzgrundstücksregelung
Leitsatz
Die Gemeinde ist angesichts des ihr gegenüber dem Bund zustehenden Anspruchs auf Aufwendungsersatz nicht berechtigt, die Bereitstellung von Ersatzgrundstücken gemäß § 9 Satz 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 1 VermG mit dem Hinweis auf ihre Haushaltslage zu verweigern.
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