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Urteil Ersatz des durch die fristlose Kündigung eines Zeitmietvertrages entstehenden Nichterfüllungsschadens


Schlagworte

Ersatz des durch die fristlose Kündigung eines Zeitmietvertrages entstehenden Nichterfüllungsschadens

Leitsatz

Nach der fristlosen Kündigung eines auf feste Zeit geschlossenen Mietvertrages wird zwar die gesamte auf die Restlaufzeit entfallene Miete sofort als Schadensersatz fällig (Abweichung von BGH, Urteil vom 11. Juli 1979 - VIII ZR 183/78), wegen der ungewissen zukünftigen Mieteinnahmen, die im Wege des Vorteilsausgleichs anzurechnen sind, ist eine Schätzung des Gesamtschadens gem. § 287 ZPO dennoch meist ausgeschlossen.

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