Urteil Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Sanierungsausgleichsbetrages, unbillige Härte, Stundung
Schlagworte
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Sanierungsausgleichsbetrages, unbillige Härte, Stundung
Leitsätze
1. Zum vorläufigen Rechtsschutz eines Eigentümers gegen die Festsetzung eines Ausgleichsbetrages für sanierungsbedingte Erhöhungen des Bodenwertes.
2. Eine unbillige Härte besteht in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO dann, wenn durch die sofortige Vollziehung der Abgabe ein Nachteil entsteht, der über die sofortige Zahlung hinausgeht und zu einem später nicht oder nur schwer rückgängig zu machenden Schaden führt, wie etwa die wirtschaftliche Existenzvernichtung oder Insolvenz des Abgabepflichtigen.
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