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Urteil Erneute Zeugenvernehmung in Rechtsmittelinstanz bei abweichender Würdigung
Schlagworte
Erneute Zeugenvernehmung in Rechtsmittelinstanz bei abweichender Würdigung; Zeugenaussage; rechtliches Gehör
Leitsatz
Würdigt das Berufungsgericht eine Zeugenaussage anders als das erstinstanzliche Gericht, ohne den Zeugen selbst zu vernehmen, liegt darin ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei (im Anschluss an BVerfG, NJW 2005, 1487 und BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IV ZR 253/05, FamRZ 2006, 946).
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