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Urteil Erneute Kündigung in der Berufungsinstanz, Klageänderung, Prüfungsumfang des Berufungsgerichts


Schlagworte

Erneute Kündigung in der Berufungsinstanz, Klageänderung, Prüfungsumfang des Berufungsgerichts

Leitsatz

Stützt der Vermieter sein (unverändertes) Räumungsbegehren auf eine weitere, nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung ausgesprochene Kündigung, liegt eine Klageänderung vor. Diese ist u. a. nur zulässig, wenn sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat.

(Leitsatz der Redaktion)

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