Urteil Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Schlagworte
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Einzelvergleichsmiete innerhalb der Spanne; Neuvermietungsmieten; Veränderungen der Bestandsmiete; Begründung mit Vergleichsmieten; Vergleichsmiete als Punktwert oder als Spanne in der Spanne; Anhebung bis zum Oberwert der (inneren) Spanne; arithmetisches Mittel; enge und weite Spannen; Ausreißermieten; Mischungsverhältnis
Leitsätze
1. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter.
2. Der Vermieter kann bei seinem Mieterhöhungsverlangen nur die Miete verlangen, die als zu ermittelnde Einzelvergleichsmiete innerhalb der Spanne der sich durch Neuvermietungen und Bestandsmietenänderungen den letzten vier Jahre geprägten ortsüblichen Vergleichsmiete in dem betreffenden Gebiet liegt.
(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
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