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Urteil Erfüllungseinwand
Schlagworte
Erfüllungseinwand; Heizkostenabrechnung; Zwangsgeldbeschluss; Vollstreckungsgegenklage; Erkenntnisverfahren; Zwangsvollstreckung
Leitsatz
Der Erfüllungseinwand (hier: Pflicht des Vermieters zur Erteilung von Heizkostenabrechnungen) ist nicht zu berücksichtigen, wenn der Schuldner (Vermieter) die Erfüllung erst nach Erlaß eines Zwangsgeldbeschlusses behauptet.
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