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Urteil Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Begründung der Kündigung
Schlagworte
Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Begründung der Kündigung
Leitsatz
Das allgemeine öffentliche Interesse an der Durchführung eines Bauvorhabens, das die Errichtung eines Mehrzweckgebäudes mit Parkplätzen, Geschäftsräumen und Wohnungen zum Gegenstand hat, begründet kein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 564 b Abs. 1 BGB).
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