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Urteil Erbenermittlung, Anmeldeaufforderung des Nachlassgerichts
Schlagworte
Erbenermittlung, Anmeldeaufforderung des Nachlassgerichts
Leitsatz
Liegen keine Erkenntnisse über das Vorhandensein anderer höher oder gleichrangig erbberechtigter Personen vor, ist die öffentliche Aufforderung zu erlassen.
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