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Urteil Entschädigung für Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft
Schlagworte
Entschädigung für Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft
Leitsätze
1. Ein Vermieter, der nur gegenüber ausländischen Mietern türkischer oder arabischer Herkunft Mieterhöhungen ausspricht und erbetene Räumungsfristen ablehnt, anders als gegenüber Mietparteien im Hause in deutscher oder mitteleuropäischer Herkunft, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
2. Die betroffenen Mieter haben einen Entschädigungsanspruch wegen der unmittelbaren Benachteiligung (hier: jeweils 15.000 €).
(Leitsätze der Redaktion)
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