Urteil Entschädigung bei Ausschlag der Unternehmensrestitution wegen Unmöglichkeit der Rückgabe der Singularrestitution
Schlagworte
Entschädigung bei Ausschlag der Unternehmensrestitution wegen Unmöglichkeit der Rückgabe der Singularrestitution; Vermutung für Fortbestehen eines landwirtschaftlichen Betriebes bis zur Überführung in die LPG
Leitsätze
1. Die unternehmensbezogenen Vorschriften über die Bestimmung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage (§§ 4, 3 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 EntschG) sind - wie im Vermögensgesetz - dann anzuwenden, wenn ein Unternehmen Gegenstand einer schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 VermG war.
2. Für ein Fortbestehen des Unternehmens bis zur Schädigung spricht, dass für landwirtschaftliche Betriebe als staatliche Treuhänder entweder volkseigene Güter oder der Rat der Gemeinde bzw. Stadt einzusetzen waren.
3. Gegen die Stilllegung eines landwirtschaftlichen Betriebes spricht eine Vermutung, weil die DDR zur Versorgung der Bevölkerung und zur Einhaltung der vorgesehenen Ablieferungsnormen auf die Weiterführung verlassener landwirtschaftlicher Betriebe angewiesen war und die Treuhänder zu einer Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und bei der Nutzung zur Berücksichtigung der Erfordernisse des Aufbaus des Sozialismus verpflichtet waren.
4. Dafür, dass bis zur Überführung der landwirtschaftlichen Flächen in Volkseigentum eine Weiterführung des Betriebes erfolgte, spricht, dass einzelbäuerliche Betriebe aufgrund der hoffremden LPG-Strukturen in derartigen Fällen grundsätzlich erst nach Überführung in die jeweilige LPG im Sinne einer Betriebseinstellung untergingen. (Leitsätze der Redaktion)
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