Urteil Entschädigungsansprüche durch Scheinbewerbungen
Schlagworte
Entschädigungsansprüche durch Scheinbewerbungen
Leitsätze
1. Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit bei vorgespiegelten Bewerbungen auf diskriminierende Stellenangebote zur Erlangung von Entschädigungsansprüchen (sog. AGG-Hopping).
2. Mit dem Versenden von außergerichtlichen Aufforderungsschreiben wird nicht über die fehlende subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung getäuscht.
3. Die spätere gerichtliche Geltendmachung der Entschädigung kann ein strafbarer Prozessbetrug sein, wenn eine subjektiv ernsthafte Bewerbung ausdrücklich oder konkludent vorgetragen wird. Ob darüber hinaus ein Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht vorliegt, ist nach einer Gesamtbewertung aller maßgeblichen Umstände zu beantworten.
(Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)
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