Urteil Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz für den Verlust von Eigentumsrechten, zur Frage der Fiktionswirkung der Liste der „Volkseigenen Betriebe“
Schlagworte
Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz für den Verlust von Eigentumsrechten, zur Frage der Fiktionswirkung der Liste der „Volkseigenen Betriebe“
Leitsatz
§ 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG setzt nicht nur voraus, dass eine ausländische Beteiligung an einem im Beitrittsgebiet besatzungsrechtlich oder -hoheitlich enteigneten Unternehmen bestand, sondern verlangt zusätzlich, dass diese Beteiligung zunächst von der Enteignung freigestellt war. Danach scheidet ein Entschädigungsanspruch nach der genannten Vorschrift schon aus, wenn nur eine der beiden Voraussetzungen fehlt.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?