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Urteil Entschädigung für verhinderten barrierefreien Umbau
Schlagworte
Entschädigung für verhinderten barrierefreien Umbau
Leitsätze
1. Verweigert der Vermieter für längeren Zeitraum die Zustimmung zum behindertengerechten Umbau (hier: Rollstuhlrampe), kann wegen Diskriminierung eine Entschädigung beansprucht werden.
2. Der Anspruch steht nicht nur dem Mieter, sondern auch dem behinderten Ehemann des Mieters zu.
3. Die Ausschlussfrist des § 21 AGG beginnt erst mit Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung eines Duldungsurteils zu laufen.
(Leitsätze der Redaktion)
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